Könnten nach neuer EU-Richtlinie Katzen und Hunde legal im Tierversuchslabor enden?

Die gesetzeskonforme Antwort zur Überschrift lautet: NEIN!

Und das aus folgendem Grund: In Deutschland ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz Art. 20a verankert. D.h., „Staatszielbestimmungen sind Verfassungsnormen mit rechtlich bindender Wirkung, …“ (TierSchG Hirt /Maisack/ Moritz, 2.Auflage, S.59, Rn5)

Um den Tierschutz gesetzeskonform einfordern zu können, bedarf es verschiedener Gesetze, z.B. dem Tierschutzgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dieses explizit beim Fundrecht (§§965-984). Haustiere sind grundsätzlich Fundtiere, wenn sie nicht einem Besitzer/ Betreuer zugeordnet werden können.

D.h., Kanarienvögel, Hunde, Katzen, Meerschweinchen, etc. sind Tiere, die bei uns nicht heimisch sind, folglich auch nicht darauf ausgerichtet sind ohne das menschliche Zutun dauerhaft überleben zu können; aus diesem Grund sind es Haustiere!

Alle in freier Wildbahn lebenden Haustiere sind vom Menschen ausgesetzt, zurückgelassen (was einem Aussetzen rechtlich gleich käme) worden, oder entlaufen und/ oder sich selbst überlassen. Daraus könnte geschlossen werden, dass alle in Freiheit dahin vegetierenden Haustiere seitens der Behörde, rechtswidriger Weise, in ihrer Vergangenheit nicht als Fundtiere anerkannt worden sind!

Die Antwort zur Frage als Überschrift lässt sich folglich aus dem Gesetz heraus beantworten. Der rechtliche Anspruch auf ein beispielsweise verloren gegangenes, geliebtes Haustier gibt nach §977, Satz 2, BGB vor: „Der Anspruch erlischt mit dem Ablauf von drei Jahren nach dem Übergang des Eigentums auf den Finder oder die Gemeinde, wenn nicht die gerichtliche Geltendmachung vorher erfolgt.“

Hieraus resultiert, dass diese neu erfundene EU-Richtlinie gegen deutsches geltendes Recht spricht und Behördenvertreter in Deutschland, die eine „Ausnahme“ genehmigen, eine strafbare Handlung begehen würden!

 

Auf Grund der in Deutschland bestehenden Gesetze wäre die Umsetzung dieser EU-Richtlinie rechtswidrig!

 

…und ebenso rechtswidrig wäre es, wenn Fundtiere als solche von den Gemeinden nicht anerkannt werden würden…

Wie alt ist mein Hund?

Hätten Sie es gewusst?

Quelle: „Proceedings of the National Academy of Sciences“2007

  

Studie: Menschen glauben eher Gerüchten als Fakten

  

Ein Experiment mit Studenten belegt, wie stark sich Menschen von Klatsch und Tratsch beeinflussen lassen:

 

Auch wenn Gerüchte durch eindeutige Beweise widerlegt werden,

haben sie einen stärken Einfluss auf die Meinung

und Entscheidungsfindung als die Wahrheit.

 

„Menschen werden übermäßig stark von Klatsch beeinflusst, auch wenn er dem widerspricht, was sie gesehen haben“, berichtete der Biologe Ralf Sommerfeld vom Max Planck Institut für Evolutionsbiologie im schleswig-holsteinischen Plön in dem US-Fachmagazin „Proceedings of the National Academy of Sciences“.

 Um den Einfluss des Klatschs zu untersuchen machten die Forscher ein Experiment mit Studenten:

Jeder Teilnehmer erhielt zehn Euro und durfte sich entscheiden, ob er einem Partner davon einen Teil abgab oder das ganze Geld für sich behielt.

In weiteren Runden erfuhren die Studenten dann vor ihrer Entscheidung durch verteilte Notizen, wie sich ihr Gegenpart zuvor verhalten hat.

Wurde ein Mitspieler von anderen als großzügig bezeichnet, tendierten die Anderen dazu ihm auch eher Geld zu geben – ohne dass sie für die Richtigkeit der Notizen Belege hatten.

Sogar als die Spieler Informationen über das konkrete Verhalten über ihre Mitspieler in vorherigen Runden erhielten, vertrauten sie lieber dem Klatsch auf den Notizen, auch wenn dieser der Realität widersprach.

 Menschen seien kulturell daran „gewöhnt“ ihre Entscheidungen aufgrund von Tratsch, Gerüchten oder anderen mündlich überlieferten Informationen zu treffen, erklärte Sommerfeld.

Diese Strategie sei vor allem erfolgreich in Umgebungen, wo ein Mensch nicht alles selbst beobachten kann, sondern auf indirekte Informationen aus anderen Quellen angewiesen ist.

 

Informatives zum Welpenkindergarten:


Auch „Eltern“ eines Welpen brauchen gelegentlich eine „Auszeit“ (Einkäufe, Besuche, Behördengänge),bei der sie Ihren Schützling gut aufgehoben wissen möchten. 

Der Welpenkindergarten bietet die ideale Ergänzung zum eigenen Zuhause. 
Die Welpen werden art- und fachgerecht betreut und freuen sich jedes Mal, wenn sie uns besuchen kommen können.

Der Welpenkindergarten dient dem Welpen zur Erlernung eines adäquaten Kommunikations-/Spielvermögens mit Artgenossen. 

Spiel und Spaß sollen dabei im Vordergrund stehen. 

Gleichzeitig werden die Sinnesorgane, insbesondere der Gleichgewichtssinn, durch verschiedene Übungen gefördert.

Über eine WhatsApp Gruppe filme ich regelmäßig die Aktivitäten der KiGa-Hunde




Teilnahme - Voraussetzungen:

Mindestalter: 10 Wochen

gültiger Impfstatus


Öffnungszeiten: 

                            Mittwochs: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr (mittlere und große Rassen)

                            Donnerstags: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr (kleine Rassen)


Terminabsprache: möglichst eine Woche im Voraus

Kosten: 20 € pro Einheit




Zusatzangebot Erziehungskurs:

Selbstverständlich biete ich auch Welpenkurse (Welpenschule) an. Diese finden fortlaufend samstags 14.00 Uhr statt.