Könnten nach neuer EU-Richtlinie Katzen und Hunde legal im Tierversuchslabor enden?

Die gesetzeskonforme Antwort zur Überschrift lautet: NEIN!

Und das aus folgendem Grund: In Deutschland ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz Art. 20a verankert. D.h., „Staatszielbestimmungen sind Verfassungsnormen mit rechtlich bindender Wirkung, …“ (TierSchG Hirt /Maisack/ Moritz, 2.Auflage, S.59, Rn5)

Um den Tierschutz gesetzeskonform einfordern zu können, bedarf es verschiedener Gesetze, z.B. dem Tierschutzgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dieses explizit beim Fundrecht (§§965-984). Haustiere sind grundsätzlich Fundtiere, wenn sie nicht einem Besitzer/ Betreuer zugeordnet werden können.

D.h., Kanarienvögel, Hunde, Katzen, Meerschweinchen, etc. sind Tiere, die bei uns nicht heimisch sind, folglich auch nicht darauf ausgerichtet sind ohne das menschliche Zutun dauerhaft überleben zu können; aus diesem Grund sind es Haustiere!

Alle in freier Wildbahn lebenden Haustiere sind vom Menschen ausgesetzt, zurückgelassen (was einem Aussetzen rechtlich gleich käme) worden, oder entlaufen und/ oder sich selbst überlassen. Daraus könnte geschlossen werden, dass alle in Freiheit dahin vegetierenden Haustiere seitens der Behörde, rechtswidriger Weise, in ihrer Vergangenheit nicht als Fundtiere anerkannt worden sind!

Die Antwort zur Frage als Überschrift lässt sich folglich aus dem Gesetz heraus beantworten. Der rechtliche Anspruch auf ein beispielsweise verloren gegangenes, geliebtes Haustier gibt nach §977, Satz 2, BGB vor: „Der Anspruch erlischt mit dem Ablauf von drei Jahren nach dem Übergang des Eigentums auf den Finder oder die Gemeinde, wenn nicht die gerichtliche Geltendmachung vorher erfolgt.“

Hieraus resultiert, dass diese neu erfundene EU-Richtlinie gegen deutsches geltendes Recht spricht und Behördenvertreter in Deutschland, die eine „Ausnahme“ genehmigen, eine strafbare Handlung begehen würden!

 

Auf Grund der in Deutschland bestehenden Gesetze wäre die Umsetzung dieser EU-Richtlinie rechtswidrig!

 

…und ebenso rechtswidrig wäre es, wenn Fundtiere als solche von den Gemeinden nicht anerkannt werden würden…